Wussten Sie, dass bei einem Atomunfall betroffenes Boden- und Liegenschaftseigentum praktisch nicht versichert ist und Ihnen Privatbankrott droht (Maschinen, Viehbestand oder Hausrat sind ebenfalls nicht versichert)?

  1. Finden Sie über diese Karte heraus, ob und wie stark auch Ihr Eigentum betroffen wäre.
  2. Fordern Sie die Schuldanerkennung beim entsprechenden AKW-Inhaber ein.
  3. Und verbreiten Sie das Anliegen unter Bekannten.
Hintergründe
 
Die Inhaber der AKW können im Falle eines Reaktorunfalles die Boden- und Liegenschaftseigentümer/-innen nicht entschädigen! Hier greift das Verursacherprinzip nicht obwohl es gemäss Gesetz eigentlich müsste. Die notwendigen Rückstellungen werden nicht gemacht. Darum fordern wir die Anerkennung der Schuld im Falle eines Atomunfalls (und entsprechene Rückstellungen) und rufen die Betroffenen vorsorglich dazu auf am 27. November Ja zum geordneten Atomausstieg zu stimmen. 

Die Fakten:

  • Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten 1. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima 2. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf 3.
  • Gemäss unserem Schweizer Kernenergiehaftungsgesetz (KHG) haftet der Inhaber eines AKW ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht.
  • Die gesamte Haftpflicht-Versicherungssumme für einen Atomunfall beträgt jedoch bloss 1,8 Milliarden Franken 4! Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Aber: Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes kann ein schwerer Unfall bei dem grosse Mengen Radioaktivität freigesetzt werden Schäden in der Höhe von 4'300 Milliarden Franken verursachen 5.

Die Konsequenzen:

  • Bei einem Atomunfall werden Immobilien und Böden welche Tausenden von Privatpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern als Lebensgrundlage, als Altersvorsorge oder Anlage dienen, massiv entwertet. Immobilien im Wert von mehreren Millionen werden mit 500 bis 4'000 Franken entschädigt, das ist allerhöchstens symbolisch!
  • Hinzu kommt, dass die Hypothekarschulden für einen Wert, der nicht mehr vorhanden ist, weiter bestehen, und die Geschädigten weiter Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch der Privatbankrott.

Die Forderung:

  • Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie dies bisher nicht getan.
  • Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
  • Die AKW-Inhaber sollen wie jedes andere Unternehmen kaufmännisches Verhalten an den Tag legen und mögliche Schäden vollumfänglich versichern. Die Bürgerinitiative «Versicherungslücke Atomunfall» fordert deshalb die Schuldanerkennung für allfällig betroffenes Liegenschafts- und Grundeigentum. Fordern auch Sie ein!
1: Siehe International Atomic Energy Agency IAEA
2: siehe z.B. http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fukushima-und-muehleberg-sind-fast-identisch-105881628
3: siehe z.B. http://energiestiftung.ch/publikation-studien/risiko-altreaktoren-schweiz.html

4: Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG)
5: Gemäss «Katanos»-Studie des Bundesamts für Zivilschutz (1995) sind mit 4'300 Mia. CHF Schäden zu rechnen, diese Zahl wird von Experten und Medien meistens verwendet. Neuere Studien des Bundesamts für Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2003 gehen von Schäden zwischen 300 – 8'000 Milliarden CHF aus, je nachdem welche Schäden betrachtet werden.
Beispielrechnung

Am Beispiel eines Atomunfalls im AKW Mühleberg für Immobilienschäden

Annahmen

• Im 50 km-Umkreis1 um das AKW Mühleberg beträgt der Versicherungswert der betroffenen Immobilien ca. gut 150 Mrd. CHF2.
• Im Falle der BKW beträgt das Eigenkapital knapp 2.6 Mrd. CHF3.
• Für die Beispielrechnung wird ein in dieser Region durchschnittliches Haus mit Wert von 1 Mio.
CHF eingesetzt, wovon noch 300'000.- CHF Hypothekarschulden sind4.
• Das Haus ist mit einer 10-jährigen Festhypothek von 1.5% belastet.

Anteil der Immobilienschäden am Gesamtschaden

Wert aller betroffenen Immobilien CHF 150 Mrd.
Gesamtschaden CHF 4'300 Mrd.
=> Anteil Immobilien   ca. 3.5%
 

Anteil aller betroffenen Immobilien am für Schäden zur Verfügung stehenden Schadensbudget der BKW

Versicherung durch Kraftwerksbetreiber inkl. Zinsen CHF 1.1 Mrd.
Versicherungsbeitrat durch den Bund und internationale Beiträge CHF 0.7 Mrd.
Eigenkapital BWK CHF 2.6 Mrd.
Total zur Versicherung aller Schäden zur Verfügung stehendes Kapital CHF 4.4 Mrd.
     
=> Anteil für Immobilien –  3.5 % von CHF 4.4 Mrd. CHF 154 Mio.
 

Anteil für mein Wohneigentum am für Schäden zur Verfügung stehendes Kapital

Angenommener Wert der betroffenen Immobilie CHF 1 Mio.
Wert aller betroffenen Immobilien CHF 150 Mrd.
=> Anteil der angenommenen Immobilie   0.00067%
     
=> Gedeckter Schaden - 0.00067% * 154 Mio. CHF CHF 1'026.70
 

Vermögensentwicklung nach Atomunfall inkl. Hypothekarlast

Einmaliger Schaden:
Zerstörter Wert der angenommenen Immobilie CHF 1 Mio.
Entschädigung seitens AKW-Betreiber CHF 1'026.70
Total Wertvernichtung CHF 998'973.30
 
Innerhalb von zehn Jahren zu amortisierender Betrag pro Jahr:
Schuldrückzahlung aus Hypothek CHF 30'000
Durchschnittliche Zinslast CHF 2'250
Total Belastung pro Jahr CHF 32'250

Für die weiteren drei AKW lassen sich analoge Berechnungen anstellen. Zum Wert der betroffenen Immobilien und Landwerte sind keine Werte vorhanden, es ist jedoch anzunehmen, dass sie sich in einem ähnlichen Bereich bewegen, resp. im Falle von Beznau aufgrund der Nähe der Stadt Zürich etwas höher liegen.

Das für den Schadensfall relevante Eigenkapital der drei weiteren Inhaber beträgt jeweils gemäss Geschäftsbericht 2015:

Axpo (für Beznau I und II) CHF 6.1 Mrd.
Kernkraftwerk Gösgen AG* CHF 352 Mio.
Kernkraftwerk Leibstadt AG* CHF 513 Mio.

* Aufgrund des Schweizerischen Aktienrechts ist ein Durchgriff auf das Eigenkapital der Eigentümer der beiden Betriebs-AGs (hauptsächlich Axpo und Alpiq) nicht möglich.

1: Entfernung der im Fall des Super-GAU von Fukushima auf Dauer unbewohnbar gewordene Gebiete und Verteilradius der Jodtabletten in der Schweiz. Im Fall des Super-GAU von Tschernobyl sind auch Gebiete bis 100 km entfernt unbewohnbar geworden. Die Betroffenheit der Gebiete ist abhängig vom Fallout der radioaktiven Wolke. Eine abschliessende Eingrenzung der betroffenen Gebiete ist nicht möglich.
2: Markus Kühni, Berechnungen anhand Informationen der Finanzverwaltung des Kantons Bern aus dem Jahr 2008.
3: Geschäftsbericht BKW 2015
4: siehe z.B. http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/konjunktur/Die-Schulden-sind-so-hoch-wie-nie/story/26486057, durchschnittliche CH-Hypothekenlast pro Kopf = 100'000.- CHF. Gemäss Bundesamt für Statistik liegt die Wohneigentumsquote bei ca. 37% (Bau und Wohnungswesen 2014), d.h. im Schnitt beträgt die Hypothekarlast pro Wohneigentümer ca. 300'000.- CHF.

Bin ich betroffen?

Jedes Eigentum ist durch einen Atomunfall betroffen: BodenbesitzerInnen (Bauern, VinzerInnen, WaldbesitzerInnen) und LiegenschaftsbesitzerInnen (HausbesitzerInnen, StockwerkeigentümerInnen, GeschäftsliegenschaftsbesitzerInnen)

Wie weit die radioaktive Verseuchung bei einem Atomunfall reicht und wer alles betroffen sein wird, hängt vor allem von der Witterung und der Windrichtung ab. In Fukushima (2011) erstreckt sich die unbewohnbar gewordene Sperrzone über knapp 50 km. In Tschernobyl (1986) ging der radioaktive Regen zerstreuter nieder und verstrahlte selbst Gebiete, die mehr als 100 km vom Reaktor entfernt liegen.

Für die Schweiz würde dies heissen, dass das halbe Mittelland verstrahlt würde!

Ein Hinweis auf die zu erwartende Verstrahlung bietet auch die staatliche Abgabe von Kalimiodid-Tabletten: Radioaktives Jod, das über die Atemluft aufgenommen wird, kann Schilddrüsenkrebs auslösen. Aufgrund dieser Gefahr hat der Bund im Umkreis von 50 km um die AKWs Tabletten verteilt, die im Falle eines Unfalls rasch eingenommen werden müssen. In Belgien, Deutschland und Holland sind derzeit Diskussionen im Gang, diesen Verteilradius auf 100 km auszuweiten.

Checken auch Sie Ihr Gefahrenrisiko.

Prüfen Sie hier Ihre Entfernung zum nächsten AKW.

Die Adresse Ihres Eigentums: 

Schuldanerkennung downloaden und ausdrucken!

Fordern Sie jetzt von den AKW-Betreibern die Schuldanerkennung für Ihr Eigentum! Die entsprechenden Vorlagen (Schuldanerkennung und Begleitbrief) finden Sie zum download nachfolgend. Ausfüllen und ausdrucken und per Einschreiben senden.

Es können auch mehrere Betreiber angeschrieben werden, denn in welchem AKW etwas passiert, kann niemand wissen.

Für Ihre Forderung spielt die Distanz zum AKW keine Rolle. Wer betroffen sein wird, kann niemand voraussagen.

Schuldanerkennung Axpo für das AKW Beznau I + II
Schuldanerkennung BKW für das AKW Mühleberg
Schuldanerkennung Kernkraftwerk Gösgen AG für das AKW Gösgen
Schuldanerkennung Kernkraftwerk Leibstadt AG für das AKW Leibstadt

Haben Sie eine oder mehrere Schuldanerkennungsforderungen verschickt? Möchten Sie weiter informiert werden? Sind Sie an einer allfälligen Sammelklage interessiert?

Für unsere internen, statistischen Zwecke sind wir dankbar für Ihre Angaben (für die Bürgerinitiative). Klicken Sie dazu auf folgenden blauen Balken. Ihre Daten werden von uns nicht gespeichert, wir sind lediglich interessiert zu wissen, wie viele Betroffene eine Schuldanerkennung eingefordert haben.

Angaben für die Bürgerinitiative: Statistik, Infos, Klagen & Co

Im Falle einer negativen Antwort seitens der AKW-Inhaber prüft die Bürgerinitiative ein rechtliches Verfahren. Wollen Sie weiterhin informiert bleiben? Tragen Sie sich ein.

Die folgenden Daten sind freiwillig und dienen uns dazu, die gesamthaft eingeforderte Schuldsumme abschätzen zu können. Besten Dank.

An folgende(n) Betreiber habe ich die Forderung für Schuldanerkennung verschickt
Bitte rechnen Sie 1 plus 5.

Erhalten Sie vom AKW-Inhaber keine oder nur eine verzögernde Antwort? Bis zu einer Schuldanerkennung durch die AKW-Inhaber bietet das baldige Abschalten der AKW die einzige Sicherheit für Ihr Eigentum.

Die Bürgerinitiative unterstützt deshalb die Initiative zum geordneten Atomausstieg, die am 27. November 2016 zur Abstimmung gelangt.

Über uns

Die Bürgerinitiative «Versicherungslücke Atomunfall» ist eine unabhängige Bewegung privater Bürger aus dem Umfeld der fünf Schweizer AKW. 

Die Initianten

  • THOMAS GRÖBLY
    Ethiker MAE, Baden

  • MICHAEL BAUMGARTNER
    Sozialarbeiter MSW, Münchenbuchsee

Das Initiativkomitee

  • DORIS BRUNNER
    Schriftstellerin, Baden

  • CATERINA CONGI
    Astrologin, Baden

  • UELI GRÄFLEIN
    Immobilienverwalter, Adliswil
  • CHRISTIAN KELLER
    Redaktor, Obersiggental

  • MARGRET KIENER NELLEN
    Nationalrätin/Rechtsanwältin, Bolligen
  • FELIX LANG
    Biobauer, Kantonsrat, Lostorf
  • ULRIKE MINKNER
    Biobäuerin, Mont-Soleil
  • WENDY PETER
    Biobäuerin, Willisau

  • LUKAS VAN PUIJENBROEK
    Biobauer, Meilen
  • EDY RIESEN
    Dr. med Hausarzt, Ziefen
  • HILDA RIESEN
    Grossmutter, Ziefen
Unterstützende Organisationen

bioforum kleinbauernvereinigung demeter