Wussten Sie, dass bei einem Atomunfall betroffenes Boden- und Liegenschaftseigentum praktisch nicht versichert ist und Ihnen Privatbankrott droht (Maschinen, Viehbestand oder Hausrat sind ebenfalls nicht versichert)?
- Finden Sie über diese Karte heraus, ob und wie stark auch Ihr Eigentum betroffen wäre.
- Fordern Sie die Schuldanerkennung beim entsprechenden AKW-Inhaber ein.
- Und verbreiten Sie das Anliegen unter Bekannten.
Die Fakten:
- Die fünf AKW der Schweiz (Beznau I und II, Mühleberg, Gösgen und Leibstadt) sind weltweit die ältesten 1. Mühleberg ist vom Reaktortyp praktisch identisch mit denjenigen von Fukushima 2. Auch Beznau I und II und die übrigen AKW weisen gemäss verschiedenen Studien zunehmende Sicherheitsmängel auf 3.
- Gemäss unserem Schweizer Kernenergiehaftungsgesetz (KHG) haftet der Inhaber eines AKW ohne betragsmässige Begrenzung für die Schäden, die seine Anlage verursacht.
- Die gesamte Haftpflicht-Versicherungssumme für einen Atomunfall beträgt jedoch bloss 1,8 Milliarden Franken 4! Genügt diese Summe nicht zur Entschädigung, haftet zwar der AKW-Inhaber mit dem Rest seines Vermögens. Aber: Gemäss inoffiziellen Berechnungen des Bundes kann ein schwerer Unfall bei dem grosse Mengen Radioaktivität freigesetzt werden Schäden in der Höhe von 4'300 Milliarden Franken verursachen 5.
Die Konsequenzen:
- Bei einem Atomunfall werden Immobilien und Böden welche Tausenden von Privatpersonen, Landwirten, Winzern und Unternehmern als Lebensgrundlage, als Altersvorsorge oder Anlage dienen, massiv entwertet. Immobilien im Wert von mehreren Millionen werden mit 500 bis 4'000 Franken entschädigt, das ist allerhöchstens symbolisch!
- Hinzu kommt, dass die Hypothekarschulden für einen Wert, der nicht mehr vorhanden ist, weiter bestehen, und die Geschädigten weiter Zinsen bezahlen müssen. Für Betroffene bedeutet dies faktisch der Privatbankrott.
Die Forderung:
- Um ihre gesetzlich unbegrenzte Haftpflicht erfüllen zu können, müssten die Inhaber der AKW Rückstellungen in der Höhe des maximal möglichen Gesamtschadens bilden. Tatsächlich haben sie dies bisher nicht getan.
- Rechtlich verbindlich müssen die Inhaber diese Rückstellungen jedoch tätigen, wenn sie eine offizielle Schuldanerkennung in Höhe der Versicherungssumme des Eigentums unterschreiben.
- Die AKW-Inhaber sollen wie jedes andere Unternehmen kaufmännisches Verhalten an den Tag legen und mögliche Schäden vollumfänglich versichern. Die Bürgerinitiative «Versicherungslücke Atomunfall» fordert deshalb die Schuldanerkennung für allfällig betroffenes Liegenschafts- und Grundeigentum. Fordern auch Sie ein!
2: siehe z.B. http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/fukushima-und-muehleberg-sind-fast-identisch-105881628
3: siehe z.B. http://energiestiftung.ch/publikation-studien/risiko-altreaktoren-schweiz.html
4: Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG)
5: Gemäss «Katanos»-Studie des Bundesamts für Zivilschutz (1995) sind mit 4'300 Mia. CHF Schäden zu rechnen, diese Zahl wird von Experten und Medien meistens verwendet. Neuere Studien des Bundesamts für Bevölkerungsschutz aus dem Jahr 2003 gehen von Schäden zwischen 300 – 8'000 Milliarden CHF aus, je nachdem welche Schäden betrachtet werden.
Am Beispiel eines Atomunfalls im AKW Mühleberg für Immobilienschäden
Annahmen
• Im 50 km-Umkreis1 um das AKW Mühleberg beträgt der Versicherungswert der betroffenen Immobilien ca. gut 150 Mrd. CHF2.
• Im Falle der BKW beträgt das Eigenkapital knapp 2.6 Mrd. CHF3.
• Für die Beispielrechnung wird ein in dieser Region durchschnittliches Haus mit Wert von 1 Mio.
CHF eingesetzt, wovon noch 300'000.- CHF Hypothekarschulden sind4.
• Das Haus ist mit einer 10-jährigen Festhypothek von 1.5% belastet.
Anteil der Immobilienschäden am Gesamtschaden
Wert aller betroffenen Immobilien | CHF | 150 Mrd. |
Gesamtschaden | CHF | 4'300 Mrd. |
=> Anteil Immobilien | ca. 3.5% |
Anteil aller betroffenen Immobilien am für Schäden zur Verfügung stehenden Schadensbudget der BKW
Versicherung durch Kraftwerksbetreiber inkl. Zinsen | CHF | 1.1 Mrd. |
Versicherungsbeitrat durch den Bund und internationale Beiträge | CHF | 0.7 Mrd. |
Eigenkapital BWK | CHF | 2.6 Mrd. |
Total zur Versicherung aller Schäden zur Verfügung stehendes Kapital | CHF | 4.4 Mrd. |
=> Anteil für Immobilien – 3.5 % von CHF 4.4 Mrd. | CHF | 154 Mio. |
Anteil für mein Wohneigentum am für Schäden zur Verfügung stehendes Kapital
Angenommener Wert der betroffenen Immobilie | CHF | 1 Mio. |
Wert aller betroffenen Immobilien | CHF | 150 Mrd. |
=> Anteil der angenommenen Immobilie | 0.00067% | |
=> Gedeckter Schaden - 0.00067% * 154 Mio. CHF | CHF | 1'026.70 |
Vermögensentwicklung nach Atomunfall inkl. Hypothekarlast
Zerstörter Wert der angenommenen Immobilie | CHF | 1 Mio. |
Entschädigung seitens AKW-Betreiber | CHF | 1'026.70 |
Total Wertvernichtung | CHF | 998'973.30 |
Schuldrückzahlung aus Hypothek | CHF | 30'000 |
Durchschnittliche Zinslast | CHF | 2'250 |
Total Belastung pro Jahr | CHF | 32'250 |
Für die weiteren drei AKW lassen sich analoge Berechnungen anstellen. Zum Wert der betroffenen Immobilien und Landwerte sind keine Werte vorhanden, es ist jedoch anzunehmen, dass sie sich in einem ähnlichen Bereich bewegen, resp. im Falle von Beznau aufgrund der Nähe der Stadt Zürich etwas höher liegen.
Das für den Schadensfall relevante Eigenkapital der drei weiteren Inhaber beträgt jeweils gemäss Geschäftsbericht 2015:
Axpo (für Beznau I und II) | CHF | 6.1 Mrd. |
Kernkraftwerk Gösgen AG* | CHF | 352 Mio. |
Kernkraftwerk Leibstadt AG* | CHF | 513 Mio. |
* Aufgrund des Schweizerischen Aktienrechts ist ein Durchgriff auf das Eigenkapital der Eigentümer der beiden Betriebs-AGs (hauptsächlich Axpo und Alpiq) nicht möglich.
1: Entfernung der im Fall des Super-GAU von Fukushima auf Dauer unbewohnbar gewordene Gebiete und Verteilradius der Jodtabletten in der Schweiz. Im Fall des Super-GAU von Tschernobyl sind auch Gebiete bis 100 km entfernt unbewohnbar geworden. Die Betroffenheit der Gebiete ist abhängig vom Fallout der radioaktiven Wolke. Eine abschliessende Eingrenzung der betroffenen Gebiete ist nicht möglich.
2: Markus Kühni, Berechnungen anhand Informationen der Finanzverwaltung des Kantons Bern aus dem Jahr 2008.
3: Geschäftsbericht BKW 2015
4: siehe z.B. http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/konjunktur/Die-Schulden-sind-so-hoch-wie-nie/story/26486057, durchschnittliche CH-Hypothekenlast pro Kopf = 100'000.- CHF. Gemäss Bundesamt für Statistik liegt die Wohneigentumsquote bei ca. 37% (Bau und Wohnungswesen 2014), d.h. im Schnitt beträgt die Hypothekarlast pro Wohneigentümer ca. 300'000.- CHF.
Jedes Eigentum ist durch einen Atomunfall betroffen: BodenbesitzerInnen (Bauern, VinzerInnen, WaldbesitzerInnen) und LiegenschaftsbesitzerInnen (HausbesitzerInnen, StockwerkeigentümerInnen, GeschäftsliegenschaftsbesitzerInnen)
Wie weit die radioaktive Verseuchung bei einem Atomunfall reicht und wer alles betroffen sein wird, hängt vor allem von der Witterung und der Windrichtung ab. In Fukushima (2011) erstreckt sich die unbewohnbar gewordene Sperrzone über knapp 50 km. In Tschernobyl (1986) ging der radioaktive Regen zerstreuter nieder und verstrahlte selbst Gebiete, die mehr als 100 km vom Reaktor entfernt liegen.
Ein Hinweis auf die zu erwartende Verstrahlung bietet auch die staatliche Abgabe von Kalimiodid-Tabletten: Radioaktives Jod, das über die Atemluft aufgenommen wird, kann Schilddrüsenkrebs auslösen. Aufgrund dieser Gefahr hat der Bund im Umkreis von 50 km um die AKWs Tabletten verteilt, die im Falle eines Unfalls rasch eingenommen werden müssen. In Belgien, Deutschland und Holland sind derzeit Diskussionen im Gang, diesen Verteilradius auf 100 km auszuweiten.
Checken auch Sie Ihr Gefahrenrisiko.
Prüfen Sie hier Ihre Entfernung zum nächsten AKW.
Schuldanerkennung downloaden und ausdrucken!
Fordern Sie jetzt von den AKW-Betreibern die Schuldanerkennung für Ihr Eigentum! Die entsprechenden Vorlagen (Schuldanerkennung und Begleitbrief) finden Sie zum download nachfolgend. Ausfüllen und ausdrucken und per Einschreiben senden.
Es können auch mehrere Betreiber angeschrieben werden, denn in welchem AKW etwas passiert, kann niemand wissen.
Für Ihre Forderung spielt die Distanz zum AKW keine Rolle. Wer betroffen sein wird, kann niemand voraussagen.
Schuldanerkennung Axpo für das AKW Beznau I + II
Schuldanerkennung BKW für das AKW Mühleberg
Schuldanerkennung Kernkraftwerk Gösgen AG für das AKW Gösgen
Schuldanerkennung Kernkraftwerk Leibstadt AG für das AKW Leibstadt
Haben Sie eine oder mehrere Schuldanerkennungsforderungen verschickt? Möchten Sie weiter informiert werden? Sind Sie an einer allfälligen Sammelklage interessiert?
Für unsere internen, statistischen Zwecke sind wir dankbar für Ihre Angaben (für die Bürgerinitiative). Klicken Sie dazu auf folgenden blauen Balken. Ihre Daten werden von uns nicht gespeichert, wir sind lediglich interessiert zu wissen, wie viele Betroffene eine Schuldanerkennung eingefordert haben.
Erhalten Sie vom AKW-Inhaber keine oder nur eine verzögernde Antwort? Bis zu einer Schuldanerkennung durch die AKW-Inhaber bietet das baldige Abschalten der AKW die einzige Sicherheit für Ihr Eigentum.
Die Bürgerinitiative unterstützt deshalb die Initiative zum geordneten Atomausstieg, die am 27. November 2016 zur Abstimmung gelangt.
Die Bürgerinitiative «Versicherungslücke Atomunfall» ist eine unabhängige Bewegung privater Bürger aus dem Umfeld der fünf Schweizer AKW.
Die Initianten
- THOMAS GRÖBLY
Ethiker MAE, Baden - MICHAEL BAUMGARTNER
Sozialarbeiter MSW, Münchenbuchsee
Das Initiativkomitee
- DORIS BRUNNER
Schriftstellerin, Baden - CATERINA CONGI
Astrologin, Baden - UELI GRÄFLEIN
Immobilienverwalter, Adliswil
- CHRISTIAN KELLER
Redaktor, Obersiggental - MARGRET KIENER NELLEN
Nationalrätin/Rechtsanwältin, Bolligen
- FELIX LANG
Biobauer, Kantonsrat, Lostorf
- ULRIKE MINKNER
Biobäuerin, Mont-Soleil
- WENDY PETER
Biobäuerin, Willisau - LUKAS VAN PUIJENBROEK
Biobauer, Meilen
- EDY RIESEN
Dr. med Hausarzt, Ziefen
- HILDA RIESEN
Grossmutter, Ziefen